Grundsteuerreform: Erhöhung droht
Mit 13 Milliarden Euro jährlich ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Seit Jahren wird über eine Neuregelung der Grundsteuer diskutiert. Nach mehreren gescheiterten Anläufen konnten sich die Länder nun auf ein Modell verständigen.
Bundesrat verabschiedet neuen Gesetzentwurf
Der Bundesrat verabschiedete einen Gesetzentwurf, der eine Anpassung der Wertermittlung als Basis der Steuerfestlegung vorsieht. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2022 erfolgen. Am dreistufigen Bewertungsverfahren soll festgehalten werden. Zunächst hängt der Steuersatz vom Wert der Immobilie ab. Dieser soll im Zuge der Reform neu bestimmt werden. Abhängig von der Nutzung wird der ermittelte Wert dann mit einer Messazahl multipliziert und mit einem Hebesatz verrechnet, den jede Gemeinde selbstständig festlegen kann.
Berechnet wird die Grundsteuer im Moment mit veralteten Einheitswerten und gilt daher seit Jahren als reformbedürftig. Im Westen basieren die Einheitswerte auf dem Jahr 1964, im Osten sogar auf dem Jahr 1935. Mit der Grundsteuerreform wollen die Länder einem Verfassungsgerichtsurteil zuvorkommen. Der Bundesfinanzhof hat rechtliche Schritte eingeleitet, da er die veraltete Berechnung für nicht rechtmäßig hält. Im ersten Schritt sollen alle 35 Millionen Grundstücke sowie land-und fortwirtschaftliche Betrieben neu bewertet werden. Auf Basis der neu erfassten Werte soll dann die Steuer festgesetzt werden.
Ab 1. Januar 2022 werden alle Eigentümer von Ihrer Gemeinde angeschrieben und müssen einen Fragebogen mit Angaben zu Ihrer Immobilie ausfüllen. Bis jeder Eigentümer erreicht wurde, können bis zu 10 Jahre vergehen. Anhand der gemachten Angaben im Fragebogen legen die Kommunen dann die Grundsteuer fest. Es ist davon auszugehen, dass dies zu einer Steuererhöhung führen wird.
Grundsteuerreform ruft jedoch viele Kritiker auf den Plan
Wirtschaftsexperten sind besorgt und prophezeien einen Anstieg der Immobilienkauf- und Mietpreise. Die erhöhten Kosten werden Eigentümer an ihre Mieter weitergeben. Eine Neubewertung in der aktuellen Zinsphase erweckt den Anschein, dass künstlich in die Höhe getriebene Immobiliepreise genutzt werden sollen, um möglichst viel Geld in die Kassen der Länder zu spülen.